Postoperative Ohrbehandlung – Entfernung einer Ohrtamponade

HNO-Heilkunde · Ohr – postoperative Behandlung

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichOhr – postoperative Behandlung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1415
GOÄ-Abrechnung für Postoperative Ohrbehandlung – Entfernung einer Ohrtamponade

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt postoperatives Tamponadenmaterial kontrolliert und beurteilt dabei Gehörgang, Wunde und Trommelfell auf Blutung, Infektion und regelrechte Heilung. Der Eingriff umfasst entfernung einer Ohrtamponade.

Wann ist sie anwendbar?

Nach vorausgegangener Ohroperation zum vorgesehenen Zeitpunkt oder bei Komplikationsverdacht; eigenständiger Befund und tatsächlich erbrachte Nachbehandlung sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Entfernung einer Ohrtamponade; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. 1415Bedingt / alternativDiagnostische Ohrmikroskopie. Nur als selbständige diagnostische Leistung, nicht bloß als technische Führungshilfe.
GOÄ-Nr. A1569-OHRTAMPONADEKernpositionEntfernung einer Ohrtamponade – analog Nr. 1569

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1569-OHRTAMPONADE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1569

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Bei festsitzender oder länger liegender Tamponade kann der Mehraufwand gegebenenfalls über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ sowie „Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. A1569-OHRTAMPONADE: Entfernung einer Ohrtamponade – analog Nr. 1569

Operationsbezug

Art und Liegedauer der Tamponade

Seite

Wundbefund

Komplikationen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.