Postoperative Ohrbehandlung – Entfernung einer Ohrtamponade
HNO-Heilkunde · Ohr – postoperative Behandlung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt postoperatives Tamponadenmaterial kontrolliert und beurteilt dabei Gehörgang, Wunde und Trommelfell auf Blutung, Infektion und regelrechte Heilung. Der Eingriff umfasst entfernung einer Ohrtamponade.
Wann ist sie anwendbar?
Nach vorausgegangener Ohroperation zum vorgesehenen Zeitpunkt oder bei Komplikationsverdacht; eigenständiger Befund und tatsächlich erbrachte Nachbehandlung sind festzuhalten. Erforderliche Kernleistung: Entfernung einer Ohrtamponade; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 1415 | Bedingt / alternativ | Diagnostische Ohrmikroskopie. Nur als selbständige diagnostische Leistung, nicht bloß als technische Führungshilfe. |
| GOÄ-Nr. A1569-OHRTAMPONADE | Kernposition | Entfernung einer Ohrtamponade – analog Nr. 1569 |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Postoperative Nachbehandlung nach Nasen-/Nebenhöhlenoperation – Endoskopie, Absaugung, Tamponaden-/Splintentfernung und Wundbehandlung“ sowie „Festsitzender Fremdkörper im Gehörgang – aufwendige Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. A1569-OHRTAMPONADE: Entfernung einer Ohrtamponade – analog Nr. 1569
Operationsbezug
Art und Liegedauer der Tamponade
Seite
Wundbefund
Komplikationen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
