Welche GOÄ-Ziffern sind für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ in Betracht?
Für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2226 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5031 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ stehen Chassaignac, Radiusköpfchen, Subluxation, Kind, Pronatio dolorosa. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; nur neben Nr. 5–8. |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgen des Ellenbogens in zwei Ebenen nur bei medizinischer Indikation tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n). |
| GOÄ-Nr. 2226 | Kernposition | Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; nur neben Nr. 5–8.
Bedingte oder alternative Position
Röntgen des Ellenbogens in zwei Ebenen nur bei medizinischer Indikation tatsächlich durchgef ührt.
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n).
Kernposition der Kombination
Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Chassaignac, Radiusköpfchen, Subluxation, Kind
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Nr. 2226: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2226
Alter, Unfallmechanismus und Seite
klinischer/neurovaskulärer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5); GOÄ-Nr. 2226 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2226). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. K1 gilt zusätzlich: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; nur neben Nr. 5–8.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; nur neben Nr. 5–8.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Luxation eines Schlüsselbeingelenks – Untersuchung, Bildgebung und Reposition
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2226. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
