Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung

Orthopädie · Schulter und Ellenbogen

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5031
GOÄ-Abrechnung für Radiusköpfchensubluxation (Chassaignac) – Untersuchung und Einrenkung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt ein luxiertes beziehungsweise subluxiertes Gelenk zeitnah anatomisch ein und kontrolliert Knochen, Bandstabilität sowie neurovaskuläre Funktion vor und nach der Reposition. Die Abklärung umfasst einrenkung eines eingeklemmten Meniskus.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch und gegebenenfalls bildgebend bestätigter Luxation; Analgesie, Repositionstechnik, Kontrollbild und Prüfung von Durchblutung, Motorik und Sensibilität sind situationsgerecht erforderlich. Erforderliche Kernleistung: Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativZuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; nur neben Nr. 5–8.
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen. Röntgen des Ellenbogens in zwei Ebenen nur bei medizinischer Indikation tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030. Ergänzende Ebene(n).
GOÄ-Nr. 2226KernpositionEinrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Verbände sind Bestandteil der Einrenkungsleistung.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute Ellenbogenluxation – Untersuchung, Bildgebung und Reposition“ sowie „Akute Schulterluxation – Untersuchung, Bildgebung und geschlossene Reposition“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 2226: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2226

Alter, Unfallmechanismus und Seite

klinischer/neurovaskulärer Befund

Einrenkungsmanöver und Ergebnis

gegebenenfalls Röntgenbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr; nur neben Nr. 5–8.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.