Oberflächliche Probeexzision aus Haut, Schleimhaut oder Lippe
Abrechnungshinweise für Rheumatologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Gewinnt und charakterisiert Zell- oder Gewebematerial, um Entität, Dignität, Herkunft und gegebenenfalls therapieentscheidende Marker festzulegen. Die Abklärung umfasst oberflächliche Probeexzision aus Haut, Schleimhaut oder Lippe.
Wann ist sie anwendbar?
Bei einer Läsion oder Erkrankung, deren Diagnose, Klassifikation oder Therapieentscheidung eine repräsentative morphologische beziehungsweise molekulare Sicherung benötigt. Erforderliche Kernleistung: Oberflächliche Probeexzision aus Haut, Schleimhaut oder Lippe; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Oberflächliche Probeexzision mittels Schnitt.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 2401 | Kernposition | Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe). Oberflächliche Probeexzision mittels Schnitt; oberflächliche Hauterkrankung nicht allein wegen anhaftendem Subkutangewebe nach Nr. 2402 abrechnen. Keine routinemäßige zusätzliche Wundnaht, Nr. 200 oder OP-Zuschlag. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer 2401: Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe); Oberflächliche Probeexzision mittels Schnitt; oberflächliche Hauterkrankung nicht allein wegen anhaftendem Subkutangewebe nach Nr. 2402 abrechnen. Keine routinemäßige zusätzliche Wundnaht, Nr. 200 oder OP-Zuschlag..
GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
