Pulmonale Abklärung mit Spirometrie, Flussvolumenkurve und Diffusionsmessung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 615 und GOÄ-Nr. 602
GOÄ-Abrechnung für Pulmonale Abklärung mit Spirometrie, Flussvolumenkurve und Diffusionsmessung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Ventilation und gegebenenfalls bronchiale Reversibilität, um obstruktive Atemwegsstörungen zu erkennen, zu graduieren oder im Verlauf zu kontrollieren. Die Abklärung umfasst pulmonale Abklärung mit Spirometrie, Flussvolumenkurve und Diffusionsmessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dyspnoe, Husten, Giemen, arbeitsbezogener Exposition, auffälligem Screening oder zur Kontrolle einer bekannten obstruktiven Erkrankung. Erforderliche Kernleistungen: Pulmonale Abklärung mit Spirometrie, Flussvolumenkurve und Diffusionsmessung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen. Hier vollständige Brustorganuntersuchung.
GOÄ-Nr. 605KernpositionRuhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
GOÄ-Nr. 605AKernpositionDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -. Nur bei tatsächlich separat erfüllter Darstellung und Dokumentation der Flussvolumenkurve.
GOÄ-Nr. 615Bedingt / alternativUntersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath). Nur bei zusätzlicher CO-Diffusionsmessung mittels Single-Breath-Methode, nicht zugleich Nr. 616.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Nur bei tatsächlich gesondert indizierter und dokumentierter Sauerstoffsättigungsmessung; nicht als Platzhalter für allgemeine Vitalzeichen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen. Hier vollständige Brustorganuntersuchung..

GOÄ-Nummer 605: Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden.

GOÄ-Nummer 605A: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -; Nur bei tatsächlich separat erfüllter Darstellung und Dokumentation der Flussvolumenkurve..

GOÄ-Nummer 615: Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath); Nur bei zusätzlicher CO-Diffusionsmessung mittels Single-Breath-Methode, nicht zugleich Nr. 616..

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Nur bei tatsächlich gesondert indizierter und dokumentierter Sauerstoffsättigungsmessung; nicht als Platzhalter für allgemeine Vitalzeichen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.