Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion
Augenheilkunde · Ophthalmologische Notfälle und Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Rekonstruiert die verletzte Augenwand und versorgt beteiligte intraokulare Strukturen, um Infektion, Gewebeverlust und dauerhafte Sehschädigung möglichst zu begrenzen. Der Eingriff umfasst rekonstruktion.
Wann ist sie anwendbar?
Bei offener Bulbusverletzung als dringlicher augenchirurgischer Eingriff nach Schutz des Auges und Ausschluss beziehungsweise Mitbehandlung eines Fremdkörpers oder weiterer Traumafolgen. Erforderliche Kernleistung: Rekonstruktion; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1328 | Kernposition | Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel |
| GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX | Bedingt / alternativ | Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie |
| GOÄ-Nr. 1280 | Bedingt / alternativ | Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Magnet |
| GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION | Bedingt / alternativ | Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“ sowie „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1328: Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel
gesamter Verletzungsumfang
rekonstruktive Schritte
Netzhaut/Glaskörper
Fremdkörper
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
