Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ in Betracht?
Für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1328 als Kernposition. GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX, GOÄ-Nr. 1280 und GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ stehen Bulbusruptur, schwerverletztes Auge. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1328 | Kernposition | Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel |
| GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX | Bedingt / alternativ | Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie |
| GOÄ-Nr. 1280 | Bedingt / alternativ | Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Magnet |
| GOÄ-Nr. A7022-PUPILLENREKONSTRUKTION | Bedingt / alternativ | Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel
Bedingte oder alternative Position
Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie
Bedingte oder alternative Position
Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Magnet
Bedingte oder alternative Position
Chirurgische Wiederherstellung der Pupillenfunktion und/oder Irisblendenring
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“ sowie „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Bulbusruptur, schwerverletztes Auge
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1328: Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel
gesamter Verletzungsumfang
rekonstruktive Schritte
Netzhaut/Glaskörper
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1328 (Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX gilt zusätzlich: Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. A1387.1-VR-KOMPLEX wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Komplexer Netzhaut-Glaskörper-Eingriff mit Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eingespießter Hornhautfremdkörper – präparierende Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Eisenhaltiger Hornhautfremdkörper mit Rostring – Ausfräsen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1328. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwere Bulbusruptur mit Beteiligung mehrerer Augenabschnitte – Rekonstruktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“ sowie „Perforierende Hornhaut-/Skleraverletzung – direkte Naht“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
