Welche GOÄ-Ziffern sind für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ in Betracht?
Für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ stehen STI, Chlamydien, Gonorrhoe, Syphilis, HIV, Herpes. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 298 | Kernposition | Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Kleines Blutbild bei medizinischer Indikation. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Differentialblutbild nur zusätzlich zu Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Urin-Teststreifen. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment. |
| GOÄ-Nr. 3529 | Bedingt / alternativ | Schwangerschaftstest vor potenziell teratogener Therapie/bei Verdacht. |
| GOÄ-Nr. 4024 | Bedingt / alternativ | Quantitatives hCG bei unklarem Schwangerschaftsstatus. |
| GOÄ-Nr. 1070 | Bedingt / alternativ | Kolposkopie bei sichtbarer Läsion oder Zervixbefund. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa an mitbehandelnde Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme.
Bedingte oder alternative Position
Kleines Blutbild bei medizinischer Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Differentialblutbild nur zusätzlich zu Nr. 3550.
Bedingte oder alternative Position
Urin-Teststreifen.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment.
Bedingte oder alternative Position
Schwangerschaftstest vor potenziell teratogener Therapie/bei Verdacht.
Bedingte oder alternative Position
Quantitatives hCG bei unklarem Schwangerschaftsstatus.
Bedingte oder alternative Position
Kolposkopie bei sichtbarer Läsion oder Zervixbefund.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa an mitbehandelnde Praxis.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute vaginale/uterine Blutung mit Sonographie, Labor und Tamponade“ sowie „Zervixdysplasie mit Kolposkopie, Konisation und ambulanter Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: STI, Chlamydien, Gonorrhoe, Syphilis
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 298: Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren.
Sexual- und Expositionsanamnese
Symptome und Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 298 (Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Venöse Blutentnahme.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Venöse Blutentnahme.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute vaginale/uterine Blutung mit Sonographie, Labor und Tamponade
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Zervixdysplasie mit Kolposkopie, Konisation und ambulanter Nachsorge
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Auffälliger Zervixabstrich mit Kolposkopie, gezielter Biopsie und kurativer Zytologie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute vaginale/uterine Blutung mit Sonographie, Labor und Tamponade“ sowie „Zervixdysplasie mit Kolposkopie, Konisation und ambulanter Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
