Welche GOÄ-Ziffern sind für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZervix, Vulva und Infektionen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ in Betracht?

Für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ stehen STI, Chlamydien, Gonorrhoe, Syphilis, HIV, Herpes. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 298KernpositionJe eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativKleines Blutbild bei medizinischer Indikation.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferentialblutbild nur zusätzlich zu Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrin-Teststreifen.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativSchwangerschaftstest vor potenziell teratogener Therapie/bei Verdacht.
GOÄ-Nr. 4024Bedingt / alternativQuantitatives hCG bei unklarem Schwangerschaftsstatus.
GOÄ-Nr. 1070Bedingt / alternativKolposkopie bei sichtbarer Läsion oder Zervixbefund.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht, etwa an mitbehandelnde Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 298

Kernposition der Kombination

Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren.

Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Kleines Blutbild bei medizinischer Indikation.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Differentialblutbild nur zusätzlich zu Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urin-Teststreifen.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment.

GOÄ 3529

Bedingte oder alternative Position

Schwangerschaftstest vor potenziell teratogener Therapie/bei Verdacht.

GOÄ 4024

Bedingte oder alternative Position

Quantitatives hCG bei unklarem Schwangerschaftsstatus.

GOÄ 1070

Bedingte oder alternative Position

Kolposkopie bei sichtbarer Läsion oder Zervixbefund.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa an mitbehandelnde Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

PCR-, Serologie- und Speziallaborleistungen des Fremdlabors nicht automatisch als Praxisleistung abrechnen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Sexual- und Expositionsanamnese
Symptome und Befund
jeder Abstrichort und jedes Material
Laborauftrag/Leistungserbringer
Schwangerschaftsstatus
Therapie und Partnerinformation

Wie grenzt sich „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute vaginale/uterine Blutung mit Sonographie, Labor und Tamponade“ sowie „Zervixdysplasie mit Kolposkopie, Konisation und ambulanter Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: STI, Chlamydien, Gonorrhoe, Syphilis

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 298: Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren.

Sexual- und Expositionsanamnese

Symptome und Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 298 (Je eigenständigem Material/Entnahmeort; Orte dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Venöse Blutentnahme.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Venöse Blutentnahme.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3531 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Symptomatische STI-Abklärung mit Mehrfachabstrichen, Urin- und Blutdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute vaginale/uterine Blutung mit Sonographie, Labor und Tamponade“ sowie „Zervixdysplasie mit Kolposkopie, Konisation und ambulanter Nachsorge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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