Nachblutung nach Tonsillektomie – operative Blutstillung und Akutdiagnostik

HNO-Heilkunde · Rachen und Tonsillenchirurgie – Notfall

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRachen und Tonsillenchirurgie – Notfall
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551
GOÄ-Abrechnung für Nachblutung nach Tonsillektomie – operative Blutstillung und Akutdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert und stillt eine postoperative Blutung aus dem Tonsillenbett operativ und sichert wegen möglicher rascher Kreislauf- oder Atemwegsgefährdung die engmaschige Akutüberwachung. Der Eingriff umfasst operative Behandlung einer Nachblutung nach Tonsillektomie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei aktiver Blutung, Koagel im Tonsillenbett oder begründetem Nachblutungsverdacht nach Tonsillektomie; Kreislaufstabilisierung, Atemwegsschutz und tatsächliche operative Hämostase sind entscheidend. Erforderliche Kernleistung: Operative Behandlung einer Nachblutung nach Tonsillektomie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1501KernpositionOperative Behandlung einer Nachblutung nach Tonsillektomie. Nur bei tatsächlicher operativer Blutstillung; Akutversorgung hat Vorrang.
GOÄ-Nr. 250KernpositionVenöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativKleines Blutbild. Nur bei zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzialblutbild. Nur zusätzlich zu Nr. 3550 und bei zulässiger eigener Leistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 3550

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Beidseitige Tonsillektomie – operative Zielleistung“ sowie „Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.

GOÄ-Nr. 1501: Nur bei tatsächlicher operativer Blutstillung; Akutversorgung hat Vorrang.

GOÄ-Nr. 250: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.

Blutungsbeginn/-menge

Kreislauf/Atemweg

operative Blutstillung

Labor

Einweisung/Überwachung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.