Nachblutung nach Tonsillektomie – operative Blutstillung und Akutdiagnostik
HNO-Heilkunde · Rachen und Tonsillenchirurgie – Notfall

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert und stillt eine postoperative Blutung aus dem Tonsillenbett operativ und sichert wegen möglicher rascher Kreislauf- oder Atemwegsgefährdung die engmaschige Akutüberwachung. Der Eingriff umfasst operative Behandlung einer Nachblutung nach Tonsillektomie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei aktiver Blutung, Koagel im Tonsillenbett oder begründetem Nachblutungsverdacht nach Tonsillektomie; Kreislaufstabilisierung, Atemwegsschutz und tatsächliche operative Hämostase sind entscheidend. Erforderliche Kernleistung: Operative Behandlung einer Nachblutung nach Tonsillektomie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 1501 | Kernposition | Operative Behandlung einer Nachblutung nach Tonsillektomie. Nur bei tatsächlicher operativer Blutstillung; Akutversorgung hat Vorrang. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Venöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Kleines Blutbild. Nur bei zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Differenzialblutbild. Nur zusätzlich zu Nr. 3550 und bei zulässiger eigener Leistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Beidseitige Tonsillektomie – operative Zielleistung“ sowie „Akute Epistaxis – Blutstillung durch Ätzung und/oder Tamponade“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 1501: Nur bei tatsächlicher operativer Blutstillung; Akutversorgung hat Vorrang.
GOÄ-Nr. 250: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme.
Blutungsbeginn/-menge
Kreislauf/Atemweg
operative Blutstillung
Labor
Einweisung/Überwachung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
