Welche GOÄ-Ziffern sind für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichZervix, Vulva und Infektionen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ in Betracht?

Für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3508, GOÄ-Nr. 3509, GOÄ-Nr. 3510, GOÄ-Nr. 4711 und GOÄ-Nr. 4715 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ stehen Vaginitis, Vulvovaginitis, Candida, Trichomonaden, bakterielle Vaginose, Ausfluss. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 298KernpositionMikrobiologische Abstrichentnahme; Entnahmeort angeben.
GOÄ-Nr. 3508Bedingt / alternativNativpräparat/Nasspräparat tatsächlich mikroskopisch untersucht.
GOÄ-Nr. 3509Bedingt / alternativEinfache Färbung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 3510Bedingt / alternativGramfärbung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 4711Bedingt / alternativMikroskopischer Pilznachweis durch berechtigten Leistungserbringer.
GOÄ-Nr. 4715Bedingt / alternativPilzkultur tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 4722Bedingt / alternativPilzdifferenzierung/Identifizierung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 4743Bedingt / alternativTrichomonadennachweis tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 1075Bedingt / alternativVaginale lokale Behandlung tatsächlich erbracht.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrin-Teststreifen bei zusätzlichen Harnwegsbeschwerden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 298

Kernposition der Kombination

Mikrobiologische Abstrichentnahme; Entnahmeort angeben.

Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 3508

Bedingte oder alternative Position

Nativpräparat/Nasspräparat tatsächlich mikroskopisch untersucht.

GOÄ 3509

Bedingte oder alternative Position

Einfache Färbung tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 3510

Bedingte oder alternative Position

Gramfärbung tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 4711

Bedingte oder alternative Position

Mikroskopischer Pilznachweis durch berechtigten Leistungserbringer.

GOÄ 4715

Bedingte oder alternative Position

Pilzkultur tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 4722

Bedingte oder alternative Position

Pilzdifferenzierung/Identifizierung tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 4743

Bedingte oder alternative Position

Trichomonadennachweis tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 1075

Bedingte oder alternative Position

Vaginale lokale Behandlung tatsächlich erbracht.

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Urin-Teststreifen bei zusätzlichen Harnwegsbeschwerden.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“?

Hinweise zur Kombination

Laborpositionen nur bei eigener/zulässig zugeordneter tatsächlicher Erbringung; Fremdlabor nicht als Eigenleistung.
Nr. 298 kann bei unterschiedlichen Materialien/Entnahmeorten mehrfach berechnungsfähig sein.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Beschwerden, pH und klinischer Befund
Abstrichorte und Material
Mikroskopie-/Färbeergebnisse
Kultur und Erregerdifferenzierung
lokale Behandlung

Wie grenzt sich „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ sowie „Vaginaler Fremdkörper beim Kind mit altersgerechter Untersuchung, Vaginoskopie und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vaginitis, Vulvovaginitis, Candida, Trichomonaden

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 298: Mikrobiologische Abstrichentnahme; Entnahmeort angeben.

Beschwerden, pH und klinischer Befund

Abstrichorte und Material

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 298 (Mikrobiologische Abstrichentnahme; Entnahmeort angeben). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3508 gilt zusätzlich: Nativpräparat/Nasspräparat tatsächlich mikroskopisch untersucht.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3508 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nativpräparat/Nasspräparat tatsächlich mikroskopisch untersucht.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3508, GOÄ-Nr. 3509, GOÄ-Nr. 3510, GOÄ-Nr. 4711 und GOÄ-Nr. 4715 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 298. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Vaginitis/Vulvovaginitis mit Mikroskopie, Färbung, Kultur und lokaler Behandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Portioektopie oder Zervizitis mit Kolposkopie, lokaler Therapie und Abstrichdiagnostik“ sowie „Vaginaler Fremdkörper beim Kind mit altersgerechter Untersuchung, Vaginoskopie und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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