Arterielle PTA/Rekanalisation mit intravaskulärer Sonographie
Radiologie · Interventionelle Radiologie – Arterien

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erweitert oder eröffnet eine hämodynamisch relevante arterielle Engstelle minimalinvasiv und kontrolliert das Ergebnis unmittelbar bildgebend. Die Behandlung umfasst arterielle PTA/Rekanalisation mit intravaskulärer Sonographie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei symptomatischer arterieller Stenose oder Okklusion mit passender Anatomie, wenn Nutzen für Perfusion, Organfunktion oder Wundheilung das Interventionsrisiko überwiegt. Erforderliche Kernleistungen: Arterielle PTA/Rekanalisation mit intravaskulärer Sonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5345 | Kernposition | Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien |
| GOÄ-Nr. 5346 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei mehr als zwei Arterien |
| GOÄ-Nr. 5355 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Gefäßstütze/alternatives Angioplastieverfahren |
| GOÄ-Nr. 408 | Kernposition | Transluminale Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5345: Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation nichtkoronarer Arterien.
GOÄ-Nummer 5346: Zuschlag bei mehr als zwei Arterien.
GOÄ-Nummer 5355: Zusätzliche Gefäßstütze/alternatives Angioplastieverfahren.
GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters.
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollst ändiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
Arterien
PTA
IVUS
Stent/Alternative
Komplikationen
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
