Venöse PTA/Rekanalisation mit intravaskulärer Sonographie

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Venen

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Venen
KernpositionenGOÄ-Nr. 5353 und GOÄ-Nr. 408
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5354, GOÄ-Nr. 5355, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Venöse PTA/Rekanalisation mit intravaskulärer Sonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Rekanalisiert eine venöse Engstelle und beurteilt Gefäßlumen sowie Interventionsergebnis intravaskulär, wenn die zweidimensionale Angiographie die Läsion nicht ausreichend charakterisiert. Die Behandlung umfasst perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen und Transluminale Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters.

Wann ist sie anwendbar?

Bei hämodynamisch relevanter venöser Obstruktion mit geplanter Intervention; IVUS benötigt einen konkreten Zusatznutzen für Läsionslänge, Durchmesser oder Stententscheidung. Erforderliche Kernleistungen: Venöse PTA/Rekanalisation mit intravaskulärer Sonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5353KernpositionPerkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen
GOÄ-Nr. 5354Bedingt / alternativZuschlag bei mehr als zwei Venen
GOÄ-Nr. 5355Bedingt / alternativZusätzliche Gefäßstütze/alternatives Angioplastieverfahren
GOÄ-Nr. 408KernpositionTransluminale Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5353: Perkutane transluminale Dilatation/Rekanalisation von Venen.

GOÄ-Nummer 5354: Zuschlag bei mehr als zwei Venen.

GOÄ-Nummer 5355: Zusätzliche Gefäßstütze/alternatives Angioplastieverfahren.

GOÄ-Nummer 408: Transluminale Sonographie nach Einbringung eines Gefäßkatheters.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Venen

PTA

IVUS

Stent falls erfolgt

Komplikationen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.