Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebsfrüherkennung – Erstbefunder (Empfehlung ab 01.04.2026)

Radiologie · Computertomographie – Früherkennung

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichComputertomographie – Früherkennung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5377
GOÄ-Abrechnung für Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebsfrüherkennung – Erstbefunder (Empfehlung ab 01.04.2026)

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst pulmonale Herde, lokale Ausdehnung und mögliche Metastasierung, damit Diagnosesicherung und stadiengerechte Therapie geplant werden können. Die Vorsorge umfasst niedrigdosis-CT des Thorax und Konsiliarische Erörterung mit Zuweiser beziehungsweise Zweitbefunder.

Wann ist sie anwendbar?

Bei risikobasiertem Früherkennungsanlass, suspektem Rundherd, klinischem Tumorverdacht oder zur stadien- beziehungsweise verlaufsbezogenen Bildgebung. Erforderliche Kernleistungen: Niedrigdosis-CT des Thorax und Konsiliarische Erörterung mit Zuweiser beziehungsweise Zweitbefunder; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5371KernpositionNiedrigdosis-CT des Thorax
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputerassistierte Detektion/qualifizierende Analyse. Gemäß Empfehlung ggf. bei tatsächlich erbrachter computerassistierter Detektion/qualifizierender Analyse.
GOÄ-Nr. 60KernpositionKonsiliarische Erörterung mit Zuweiser und/oder Zweitbefunder. Nur bei Erfüllung der Voraussetzungen der Nr. 60; keine routinemäßige Röntgen-/Teamkonferenz.
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung des Patienten
GOÄ-Nr. 75KernpositionAusführlicher Bericht

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5371: Niedrigdosis-CT des Thorax.

GOÄ-Nummer 5377: Computerassistierte Detektion/qualifizierende Analyse; Gemäß Empfehlung ggf. bei tatsächlich erbrachter computerassistierter Detektion/qualifizierender Analyse..

GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung mit Zuweiser und/oder Zweitbefunder; Nur bei Erfüllung der Voraussetzungen der Nr. 60; keine routinemäßige Röntgen-/Teamkonferenz..

GOÄ-Nummer 1: Beratung des Patienten.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher Bericht.

Früherkennungsindikation

Low-Dose-Protokoll

CAD

Konsil

Patientenberatung

ausführlicher Bericht

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.