Harnwegsinfekt mit Untersuchung, Urintest und möglichem Sediment

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

FachgruppeHausärztliche Medizin
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3531
GOÄ-Abrechnung für Harnwegsinfekt mit Untersuchung, Urintest und möglichem Sediment

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert beziehungsweise differenziert eine Infektion der Harnwege und liefert bei Bedarf Erreger- und Resistenzinformation für die gezielte Behandlung. Die Abklärung umfasst visuell ausgewerteter Urin-Reagenzträgertest und bei Indikation Urinsediment.

Wann ist sie anwendbar?

Bei typischen Beschwerden, Fieber/Flankenschmerz, komplizierender Konstellation, Rezidiv oder unklarem beziehungsweise therapieresistentem Verlauf. Erforderliche Kernleistung: Visuell ausgewerteter Urin-Reagenzträgertest und bei Indikation Urinsediment; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment. Zusätzlich mikroskopisch untersuchtes Urinsediment in der eigenen Praxis unter M-I-Bedingungen. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..

GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..

GOÄ-Nummer 3531: Urinsediment; Zusätzlich mikroskopisch untersuchtes Urinsediment in der eigenen Praxis unter M-I-Bedingungen. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.