Harnwegsinfekt mit Untersuchung, Urintest und möglichem Sediment
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Sichert beziehungsweise differenziert eine Infektion der Harnwege und liefert bei Bedarf Erreger- und Resistenzinformation für die gezielte Behandlung. Die Abklärung umfasst visuell ausgewerteter Urin-Reagenzträgertest und bei Indikation Urinsediment.
Wann ist sie anwendbar?
Bei typischen Beschwerden, Fieber/Flankenschmerz, komplizierender Konstellation, Rezidiv oder unklarem beziehungsweise therapieresistentem Verlauf. Erforderliche Kernleistung: Visuell ausgewerteter Urin-Reagenzträgertest und bei Indikation Urinsediment; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment. Zusätzlich mikroskopisch untersuchtes Urinsediment in der eigenen Praxis unter M-I-Bedingungen. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..
GOÄ-Nummer 3531: Urinsediment; Zusätzlich mikroskopisch untersuchtes Urinsediment in der eigenen Praxis unter M-I-Bedingungen. M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
