Welche GOÄ-Ziffern sind für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ in Betracht?
Für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 27 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ stehen Krebsvorsorge, Frauenkrebsvorsorge, Zervixabstrich, Brustuntersuchung, Kolposkopie, Vorsorge. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 27 | Kernposition | Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben. |
| GOÄ-Nr. 1070 | Bedingt / alternativ | Kolposkopie nur bei eigenständiger, dokumentierter Indikation über die in Nr. 27 enthaltene Inspektion hinaus. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Sonographie eines medizinisch indiziert untersuchten Beckenorgans; Organ benennen. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 418 | Bedingt / alternativ | Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten bei eigenständiger Indikation. |
| GOÄ-Nr. 29 | Bedingt / alternativ | Nur bei zusätzlich vollständig erbrachter eigenständiger Gesundheitsuntersuchung; Überschneidungen mit Nr. 27 dürfen nicht doppelt berechnet werden. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.
Bedingte oder alternative Position
Kolposkopie nur bei eigenständiger, dokumentierter Indikation über die in Nr. 27 enthaltene Inspektion hinaus.
Bedingte oder alternative Position
Sonographie eines medizinisch indiziert untersuchten Beckenorgans; Organ benennen.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten bei eigenständiger Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zusätzlich vollständig erbrachter eigenständiger Gesundheitsuntersuchung; Überschneidungen mit Nr. 27 dürfen nicht doppelt berechnet werden.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Krebsvorsorge, Frauenkrebsvorsorge, Zervixabstrich, Brustuntersuchung
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 27: Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.
vollständiger Leistungsinhalt der Nr. 27
zusätzliche Indikation für Kolposkopie, Abstrich oder Sonographie
bei Sonographie jedes Organ bzw. jede Brust-/Lymphknotenregion
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 27 (Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 298 gilt zusätzlich: Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Gynäkologie und Geburtshilfe: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 27 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 27. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
