Welche GOÄ-Ziffern sind für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
KernpositionenGOÄ-Nr. 27
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 27 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ stehen Krebsvorsorge, Frauenkrebsvorsorge, Zervixabstrich, Brustuntersuchung, Kolposkopie, Vorsorge. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 27KernpositionVollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativZusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.
GOÄ-Nr. 1070Bedingt / alternativKolposkopie nur bei eigenständiger, dokumentierter Indikation über die in Nr. 27 enthaltene Inspektion hinaus.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativSonographie eines medizinisch indiziert untersuchten Beckenorgans; Organ benennen.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativSonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 29Bedingt / alternativNur bei zusätzlich vollständig erbrachter eigenständiger Gesundheitsuntersuchung; Überschneidungen mit Nr. 27 dürfen nicht doppelt berechnet werden.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 27

Kernposition der Kombination

Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.

GOÄ 1070

Bedingte oder alternative Position

Kolposkopie nur bei eigenständiger, dokumentierter Indikation über die in Nr. 27 enthaltene Inspektion hinaus.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Sonographie eines medizinisch indiziert untersuchten Beckenorgans; Organ benennen.

Leistungsgruppe: pelvic_ultrasound
Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten bei eigenständiger Indikation.

Leistungsgruppe: breast_ultrasound
Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 29

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlich vollständig erbrachter eigenständiger Gesundheitsuntersuchung; Überschneidungen mit Nr. 27 dürfen nicht doppelt berechnet werden.

Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 27 enthält unter anderem Beratung, Untersuchung, zytologische Abstrichentnahme und weitere in der Leistungslegende genannte Bestandteile.
Neben Nr. 27 sind insbesondere Nr. 1, 3, 5–8, 11, 297, 3500, 3511, 3650 und 3652 ausgeschlossen.
Zusatzleistungen nur aufgrund eigenständiger Indikation oder ausdrücklich gewünschter, medizinisch vertretbarer Zusatzdiagnostik.
Bei gleichzeitiger Nr. 27 und Nr. 29 ist wegen überschneidender Leistungsbestandteile eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich.

Besondere Dokumentationsvorgaben

vollständiger Leistungsinhalt der Nr. 27
zusätzliche Indikation für Kolposkopie, Abstrich oder Sonographie
bei Sonographie jedes Organ bzw. jede Brust-/Lymphknotenregion
bei Nr. 29 vollständiger eigenständiger Gesundheitscheck

Wie grenzt sich „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Krebsvorsorge, Frauenkrebsvorsorge, Zervixabstrich, Brustuntersuchung

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 27: Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.

vollständiger Leistungsinhalt der Nr. 27

zusätzliche Indikation für Kolposkopie, Abstrich oder Sonographie

bei Sonographie jedes Organ bzw. jede Brust-/Lymphknotenregion

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 27 (Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 298 gilt zusätzlich: Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Gynäkologie und Geburtshilfe: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 27 als Kernposition. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 1070, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 403 und GOÄ-Nr. 418 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 27. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.