Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und …

Gynäkologie und Geburtshilfe · Vorsorge, Prävention und Kontrazeption

AbrechnungsfallKrebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik
FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichVorsorge, Prävention und Kontrazeption
KernpositionenGOÄ-Nr. 27
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Krebsfrüherkennung der Frau mit bedarfsabhängiger Kolposkopie, Sonographie und Infektionsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Führt die gynäkologische Krebsfrüherkennung vollständig durch und ergänzt Kolposkopie, Sonographie oder Infektionsdiagnostik nur bei einem eigenständigen auffälligen Befund beziehungsweise begründetem Risiko. Die Vorsorge umfasst vollständige gynäkologische Früherkennungsuntersuchung und nur befundabhängige Zusatzdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Im vorgesehenen Früherkennungsrahmen bei beschwerdefreier Patientin. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vollständige gynäkologische Früherkennungsuntersuchung und nur befundabhängige Zusatzdiagnostik. Grenze: Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 27KernpositionFrüherkennungsuntersuchung Frau (Brust, Genital, Rektum, Haut) mit Anamnese, Abstrichentnahme, Stuhl-/Urinuntersuchung (Eiweiß, Zucker, Erythrozyten) inkl. Beratung. Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.
GOÄ-Nr. 1070Bedingt / alternativKolposkopie. Kolposkopie nur bei eigenständiger, dokumentierter Indikation über die in Nr. 27 enthaltene Inspektion hinaus.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Sonographie eines medizinisch indiziert untersuchten Beckenorgans; Organ benennen.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung. Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten. Sonographie einer Brustdrüse einschließlich regionaler Lymphknoten bei eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 29Bedingt / alternativGesundheitsuntersuchung mit Ganzkörperstatus, Risikobeurteilung und verhaltensmedizinischer Beratung zur Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen. Nur bei zusätzlich vollständig erbrachter eigenständiger Gesundheitsuntersuchung; Überschneidungen mit Nr. 27 dürfen nicht doppelt berechnet werden.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
Leistungsgruppe: pelvic_ultrasound
GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
Leistungsgruppe: breast_ultrasound
GOÄ 29

Bedingte oder alternative Position

Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 27 enthält unter anderem Beratung, Untersuchung, zytologische Abstrichentnahme und weitere in der Leistungslegende genannte Bestandteile.
Neben Nr. 27 sind insbesondere Nr. 1, 3, 5–8, 11, 297, 3500, 3511, 3650 und 3652 ausgeschlossen.
Zusatzleistungen nur aufgrund eigenständiger Indikation oder ausdrücklich gewünschter, medizinisch vertretbarer Zusatzdiagnostik.
Bei gleichzeitiger Nr. 27 und Nr. 29 ist wegen überschneidender Leistungsbestandteile eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Anpassung oder Wechsel eines Okklusivpessars zur Kontrazeption“ sowie „Einlage oder Wechsel eines Intrauterinpessars mit Ausschluss einer Schwangerschaft und sonographischer Lagekontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 27: Vollständige Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau nach Leistungslegende.

vollständiger Leistungsinhalt der Nr. 27

zusätzliche Indikation für Kolposkopie, Abstrich oder Sonographie

bei Sonographie jedes Organ bzw. jede Brust-/Lymphknotenregion

bei Nr. 29 vollständiger eigenständiger Gesundheitscheck

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche mikrobiologische Abstrichentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation; Entnahmestelle angeben.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.