Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke

Dermatologie · Entzündliche Dermatosen und Phototherapie

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dämpft entzündliche oder hyperproliferative Hautaktivität durch kontrollierte UV-Dosis und verbindet lokale Befundkontrolle mit sicherer kumulativer Exposition. Die Behandlung umfasst lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke.

Wann ist sie anwendbar?

Bei UV-ansprechender Dermatose nach Hauttyp- und Medikamentenprüfung; Spektrum, Dosis, Areal und Reaktion sind je Sitzung zu dokumentieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 561Bedingt / alternativReizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht. Ein umschriebener Hautbezirk.
GOÄ-Nr. 562Bedingt / alternativReizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung. Mehrere umschriebene Hautbezirke.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. Großflächige Externabehandlung.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Okklusionsverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 561

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: uv_extent
GOÄ 562

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: uv_extent

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 561 und 562 nicht nebeneinander; zudem Ausschluss zu Nr. 538 und 560 beachten.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ sowie „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

Dermatose und betroffene Bezirke

gewähltes UV-Verfahren und Dosis

Externum

Verband

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 561 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ein umschriebener Hautbezirk.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.