Welche GOÄ-Ziffern sind für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichEntzündliche Dermatosen und Phototherapie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ in Betracht?

Für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 561, GOÄ-Nr. 562, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 200 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ stehen lokalisiertes Ekzem, UV-Therapie, umschriebener Hautbezirk, Lichttherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 561Bedingt / alternativEin umschriebener Hautbezirk.
GOÄ-Nr. 562Bedingt / alternativMehrere umschriebene Hautbezirke.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächige Externabehandlung.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativOkklusionsverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 561

Bedingte oder alternative Position

Ein umschriebener Hautbezirk.

Abrechnungsalternative: uv_extent
GOÄ 562

Bedingte oder alternative Position

Mehrere umschriebene Hautbezirke.

Abrechnungsalternative: uv_extent
GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächige Externabehandlung.

GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Okklusionsverband.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 561 und 562 nicht nebeneinander; zudem Ausschluss zu Nr. 538 und 560 beachten.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Dermatose und betroffene Bezirke
gewähltes UV-Verfahren und Dosis
Externum
Verband

Wie grenzt sich „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ sowie „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: lokalisiertes Ekzem, UV-Therapie, umschriebener Hautbezirk, Lichttherapie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

Dermatose und betroffene Bezirke

gewähltes UV-Verfahren und Dosis

Externum

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 561 gilt zusätzlich: Ein umschriebener Hautbezirk.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 561 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Ein umschriebener Hautbezirk.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 561, GOÄ-Nr. 562, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. 200 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Lokalisierte entzündliche Dermatose mit UV-Reizbehandlung eines oder mehrerer Bezirke“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Atopische Dermatitis mit vollständigem Hautstatus, topischer Behandlung und möglicher Phototherapie“ sowie „Psoriasis mit Phototherapie und vollständiger Kontrolle einer systemischen Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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