Welche GOÄ-Ziffern sind für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ in Betracht?
Für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5475 und GOÄ-Nr. 250 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 3555, GOÄ-Nr. 3580 und GOÄ-Nr. 3585 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ stehen Osteoporose, DXA, Knochendichte, Vitamin D, Frakturrisiko. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 5475 | Kernposition | Osteodensitometrie (Mineralgehaltsbestimmung im Skelett) mit Dual-Photonen-Absorptionstechnik in Extremitäten/Stammskelett. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3555 | Bedingt / alternativ | Calcium |
| GOÄ-Nr. 3580 | Bedingt / alternativ | Anorganisches Phosphat |
| GOÄ-Nr. 3585 | Bedingt / alternativ | Kreatinin |
| GOÄ-Nr. 3587 | Bedingt / alternativ | Alkalische Phosphatase |
| GOÄ-Nr. 4138 | Bedingt / alternativ | 25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
| GOÄ-Nr. A33 | Bedingt / alternativ | Evaluierte strukturierte Schulung bei Osteoporose, mindestens 20 Minuten, tatsächlich durchgeführt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Kernposition der Kombination
Osteodensitometrie (Mineralgehaltsbestimmung im Skelett) mit Dual-Photonen-Absorptionstechnik in Extremitäten/Stammskelett.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
Calcium
Bedingte oder alternative Position
Anorganisches Phosphat
Bedingte oder alternative Position
Kreatinin
Bedingte oder alternative Position
Alkalische Phosphatase
Bedingte oder alternative Position
25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Bedingte oder alternative Position
Evaluierte strukturierte Schulung bei Osteoporose, mindestens 20 Minuten, tatsächlich durchgeführt.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“ sowie „Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Osteoporose, DXA, Knochendichte, Vitamin D
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5475: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5475
GOÄ-Nr. 250: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250
Fraktur- und Risikofaktoranamnese
klinischer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5475 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5475); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5475 und GOÄ-Nr. 250. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“ sowie „Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
