Welche GOÄ-Ziffern sind für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichOsteologie und Rheumatologie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ in Betracht?

Für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5475 und GOÄ-Nr. 250 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 3555, GOÄ-Nr. 3580 und GOÄ-Nr. 3585 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ stehen Osteoporose, DXA, Knochendichte, Vitamin D, Frakturrisiko. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 5475KernpositionOsteodensitometrie (Mineralgehaltsbestimmung im Skelett) mit Dual-Photonen-Absorptionstechnik in Extremitäten/Stammskelett.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3555Bedingt / alternativCalcium
GOÄ-Nr. 3580Bedingt / alternativAnorganisches Phosphat
GOÄ-Nr. 3585Bedingt / alternativKreatinin
GOÄ-Nr. 3587Bedingt / alternativAlkalische Phosphatase
GOÄ-Nr. 4138Bedingt / alternativ25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.
GOÄ-Nr. A33Bedingt / alternativEvaluierte strukturierte Schulung bei Osteoporose, mindestens 20 Minuten, tatsächlich durchgeführt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 5475

Kernposition der Kombination

Osteodensitometrie (Mineralgehaltsbestimmung im Skelett) mit Dual-Photonen-Absorptionstechnik in Extremitäten/Stammskelett.

GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3555

Bedingte oder alternative Position

Calcium

GOÄ 3580

Bedingte oder alternative Position

Anorganisches Phosphat

GOÄ 3585

Bedingte oder alternative Position

Kreatinin

GOÄ 3587

Bedingte oder alternative Position

Alkalische Phosphatase

GOÄ 4138

Bedingte oder alternative Position

25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

GOÄ A33

Bedingte oder alternative Position

Evaluierte strukturierte Schulung bei Osteoporose, mindestens 20 Minuten, tatsächlich durchgeführt.

Analog bewertet zu: 33

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“?

Hinweise zur Kombination

Laborziffern nur bei tatsächlich erbrachter und zulässig abrechenbarer Laborleistung.
A33 nur bei tatsächlicher evaluierter strukturierter Schulung, nicht für eine gewöhnliche Beratung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fraktur- und Risikofaktoranamnese
klinischer Befund
DXA-Messregionen und T-/Z-Scores
Laborwerte
Therapieentscheidung

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“ sowie „Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Osteoporose, DXA, Knochendichte, Vitamin D

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5475: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5475

GOÄ-Nr. 250: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250

Fraktur- und Risikofaktoranamnese

klinischer Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5475 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5475); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5475 und GOÄ-Nr. 250 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 3555, GOÄ-Nr. 3580 und GOÄ-Nr. 3585 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5475 und GOÄ-Nr. 250. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wirbelkörperkompressionsfraktur – Bildgebung und Osteoporoseabklärung“ sowie „Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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