Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichOsteologie und Rheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ in Betracht?

Für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 300, GOÄ-Nr. 301 und GOÄ-Nr. 302 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ stehen Gicht, Pseudogicht, Kristallarthritis, akutes Gelenk, Harnsäure, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 300Bedingt / alternativKleines Gelenk punktiert.
GOÄ-Nr. 301Bedingt / alternativEllenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenk punktiert.
GOÄ-Nr. 302Bedingt / alternativSchulter- oder Hüftgelenk punktiert.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3518Bedingt / alternativHarnsäure als Vorhalteleistung tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3583Bedingt / alternativHarnsäure im Basislabor tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativCRP tatsächlich bestimmt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 300

Bedingte oder alternative Position

Kleines Gelenk punktiert.

Abrechnungsalternative: punktion
GOÄ 301

Bedingte oder alternative Position

Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenk punktiert.

Abrechnungsalternative: punktion
GOÄ 302

Bedingte oder alternative Position

Schulter- oder Hüftgelenk punktiert.

Abrechnungsalternative: punktion
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3518

Bedingte oder alternative Position

Harnsäure als Vorhalteleistung tatsächlich bestimmt.

Abrechnungsalternative: harnsaeure
GOÄ 3583

Bedingte oder alternative Position

Harnsäure im Basislabor tatsächlich bestimmt.

Abrechnungsalternative: harnsaeure
GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

CRP tatsächlich bestimmt.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“?

Hinweise zur Kombination

Punktionsziffer nach Gelenkgröße auswählen; Nr. 255 nicht zusätzlich für eine Injektion über denselben Zugang.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Gelenk und Seite
Punktatmenge/-beschaffenheit und Kristalldiagnostikauftrag
Sonographiebefund
Harnsäure/CRP
Differentialdiagnosen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: punktion
Choose: exactly_one
Group: harnsaeure
Choose: at_most_one

Wie grenzt sich „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor“ sowie „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Gicht, Pseudogicht, Kristallarthritis, akutes Gelenk

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Gelenk und Seite

Punktatmenge/-beschaffenheit und Kristalldiagnostikauftrag

Sonographiebefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 300, GOÄ-Nr. 301 und GOÄ-Nr. 302 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute Kristallarthritis/Gicht – Gelenkpunktion, Sonographie und Labor“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Verdacht auf entzündliche Polyarthritis – Gelenksonographie und Basislabor“ sowie „Osteoporose-Erstdiagnostik – DXA und Basislabor“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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