Fremdanamnese und Unterweisung einer Bezugsperson bei eingeschränkter Mitwirkung
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Gewinnt bei eingeschränkter Eigenanamnese entscheidende Verlaufs- und Alltagsinformationen und befähigt die Bezugsperson zu sicherer Unterstützung. Die ärztliche Bewertung umfasst erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken beziehungsweise Unterweisung und Führung der Bezugspersonen und symptombezogene Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Wenn Erkrankung, Alter oder Kommunikationsfähigkeit eine eigenständige Fremdanamnese beziehungsweise Anleitung medizinisch erforderlich macht; bloße Begleitung genügt nicht. Erforderliche Kernleistungen: Fremdanamnese und Unterweisung einer Bezugsperson bei eingeschränkter Mitwirkung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 4 | Kernposition | Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -. Tatsächlich erforderliche Fremdanamnese und/oder Unterweisung einer Bezugsperson; nicht bloße Anwesenheit. Einmal im Behandlungsfall; nicht neben Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 oder 835. Nr. 15 im selben Behandlungsfall ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 4: Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -; Tatsächlich erforderliche Fremdanamnese und/oder Unterweisung einer Bezugsperson; nicht bloße Anwesenheit. Einmal im Behandlungsfall; nicht neben Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 oder 835. Nr. 15 im selben Behandlungsfall ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
