Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ in Betracht?

Für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 298 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ stehen postpartale Blutung, Wochenbett, Endometritis, Geburtswunde, Puerperium. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich.
GOÄ-Nr. 1081Bedingt / alternativTamponade von Uterus und/oder Vagina tatsächlich angelegt.
GOÄ-Nr. 1082Bedingt / alternativTamponade in einer späteren Inanspruchnahme tatsächlich entfernt.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 2007Bedingt / alternativNur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Kernposition der Kombination

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich.

GOÄ 1081

Bedingte oder alternative Position

Tamponade von Uterus und/oder Vagina tatsächlich angelegt.

Abrechnungsalternative: tamponade
Behandlungsphase: treatment
GOÄ 1082

Bedingte oder alternative Position

Tamponade in einer späteren Inanspruchnahme tatsächlich entfernt.

Abrechnungsalternative: tamponade
Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 2007

Bedingte oder alternative Position

Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Geburtsdatum/-modus und Blutverlust
Kreislauf, Uterusrückbildung und Wundbefund
Sonographie
Labor/Abstrich
Tamponade
Wundbehandlung
Konsil/Einweisung

Wie grenzt sich „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postpartale Blutung, Wochenbett, Endometritis, Geburtswunde

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Geburtsdatum/-modus und Blutverlust

Kreislauf, Uterusrückbildung und Wundbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 3550 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3550). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 298 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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