Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ in Betracht?
Für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 298 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ stehen postpartale Blutung, Wochenbett, Endometritis, Geburtswunde, Puerperium. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologischer Abstrich. |
| GOÄ-Nr. 1081 | Bedingt / alternativ | Tamponade von Uterus und/oder Vagina tatsächlich angelegt. |
| GOÄ-Nr. 1082 | Bedingt / alternativ | Tamponade in einer späteren Inanspruchnahme tatsächlich entfernt. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle. |
| GOÄ-Nr. 2007 | Bedingt / alternativ | Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Kernposition der Kombination
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Kernposition der Kombination
Blutbild und Blutbildbestandteile
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologischer Abstrich.
Bedingte oder alternative Position
Tamponade von Uterus und/oder Vagina tatsächlich angelegt.
Bedingte oder alternative Position
Tamponade in einer späteren Inanspruchnahme tatsächlich entfernt.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.
Bedingte oder alternative Position
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Bedingte oder alternative Position
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postpartale Blutung, Wochenbett, Endometritis, Geburtswunde
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Geburtsdatum/-modus und Blutverlust
Kreislauf, Uterusrückbildung und Wundbefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 250 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 250); GOÄ-Nr. 3550 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3550). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung
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Hyperemesis gravidarum mit Schwangerschaftskontrolle, Labor und intravenöser Therapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“ sowie „Präeklampsie-/Plazentainsuffizienz-Risikokontrolle mit CTG, Labor und fetomaternalem Duplex“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
