Psychotherapeutische Behandlung einer diagnostizierten psychosomatischen Schmerzstörung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

AbrechnungsfallPsychotherapeutische Behandlung einer diagnostizierten psychosomatischen Schmerzstörung mit Bewegungsstatus
FachgruppeRheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 849
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Psychotherapeutische Behandlung einer diagnostizierten psychosomatischen Schmerzstörung mit Bewegungsstatus

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt Störungsmodell, Motivation und passende Behandlungsmethode beziehungsweise setzt eine definierte psychotherapeutische Intervention mit überprüfbarem Ziel um. Die Behandlung umfasst psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostizierter psychischer Störung und ausreichender Mitwirkungsmöglichkeit; Format, Frequenz und Verfahren müssen zur Akuität, Zielsetzung und Belastbarkeit passen. Erforderliche Kernleistung: Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Untersuchungszeit nicht in die Therapiezeit einrechnen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen.
GOÄ-Nr. 849KernpositionPsychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten. Tatsächlich psychotherapeutische Behandlung einer diagnostizierten psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störung über mindestens 20 Minuten durch entsprechend qualifizierten Arzt. Einfühlsame normale Schmerzberatung, bloße Medikamentenaufklärung oder die Diagnose Fibromyalgie allein genügen nicht. Keine zusätzliche Nr. 1/3/34 für denselben Gesprächsinhalt; Untersuchungszeit nicht in die Therapiezeit einrechnen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht. Hier nur zusätzlicher eigenständiger ausführlicher Krankheitsbericht, keine interne Therapiedokumentation.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 849

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen..

GOÄ-Nummer 849: Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten; Tatsächlich psychotherapeutische Behandlung einer diagnostizierten psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störung über mindestens 20 Minuten durch entsprechend qualifizierten Arzt. Einfühlsame normale Schmerzberatung, bloße Medikamentenaufklärung oder die Diagnose Fibromyalgie allein genügen nicht. Keine zusätzliche Nr. 1/3/34 für denselben Gesprächsinhalt; Untersuchungszeit nicht in die Therapiezeit einrechnen.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht. Hier nur zusätzlicher eigenständiger ausführlicher Krankheitsbericht, keine interne Therapiedokumentation..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.