Peripherer radiologischer Gelenkstatus in einer Ebene je Skeletteil

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5035, GOÄ-Nr. 5035 und GOÄ-Nr. 5035
GOÄ-Abrechnung für Peripherer radiologischer Gelenkstatus in einer Ebene je Skeletteil

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dokumentiert strukturelle Gelenkschäden, Achs- und erosive Veränderungen in der betroffenen Peripherie als Ausgangs- oder Verlaufsbefund. Die Abklärung umfasst teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch lokalisiertem Gelenkbefund oder definierter Progressionsfrage; Skeletteil, Seite und notwendige Projektion folgen der konkreten Fragestellung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil. Grenze: Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen.
GOÄ-Nr. 5035KernpositionTeile des Skeletts in einer Ebene, je Teil. Gezielte Aufnahme von einem indizierten Skeletteil, z. B. rechte Hand in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung.
GOÄ-Nr. 5035Bedingt / alternativTeile des Skeletts in einer Ebene, je Teil. Gezielte Aufnahme von linker Hand in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung.
GOÄ-Nr. 5035Bedingt / alternativTeile des Skeletts in einer Ebene, je Teil. Gezielte Aufnahme von rechtem Vorfuß in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung.
GOÄ-Nr. 5035Bedingt / alternativTeile des Skeletts in einer Ebene, je Teil. Gezielte Aufnahme von linkem Vorfuß in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen..

GOÄ-Nummer 5035: Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil; Gezielte Aufnahme von einem indizierten Skeletteil, z. B. rechte Hand in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung..

GOÄ-Nummer 5035: Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil; Gezielte Aufnahme von linker Hand in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung..

GOÄ-Nummer 5035: Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil; Gezielte Aufnahme von rechtem Vorfuß in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung..

GOÄ-Nummer 5035: Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil; Gezielte Aufnahme von linkem Vorfuß in einer Ebene, einmal je Skeletteil und Sitzung; tatsächliches Skeletteil benennen. Nicht daneben Nrn. 5000–5031 oder 5037–5121 in derselben Sitzung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.