Sialographie plus eigenständige Speicheldrüsen-/Hals-Sonographie

Radiologie · Konventionelle Radiologie/Sonographie – Kopf-Hals

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie/Sonographie – Kopf-Hals
KernpositionenGOÄ-Nr. 5260 und GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Abrechnung für Sialographie plus eigenständige Speicheldrüsen-/Hals-Sonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Zeigt Verlauf, Verzweigung und Verbindung eines Fistelgangs, Ausführungsgangs oder Hohlraums durch gezielte Kontrastfüllung. Die Bildgebung umfasst eigenständige Sonographie eines Organs/Körperregions und Röntgenologische Gangdarstellung/Sialographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei sondierbarer Öffnung beziehungsweise zugänglichem Gangsystem und konkreter Operations- oder Ursachenfrage; akute Entzündung und Kontrastmittelaustritt sind abzuwägen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eigenständige Sonographie eines Organs/Körperregions und Röntgenologische Gangdarstellung/Sialographie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5260KernpositionRöntgenologische Gangdarstellung/Sialographie
GOÄ-Nr. 370Bedingt / alternativKontrastmitteleinbringung in Gangsystem. Nur bei selbständiger Einbringung durch den abrechnenden Arzt.
GOÄ-Nr. 410KernpositionEigenständige Sonographie eines Organs/Körperregions
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativSonographie eines weiteren Organs
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 3

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5260: Röntgenologische Gangdarstellung/Sialographie.

GOÄ-Nummer 370: Kontrastmitteleinbringung in Gangsystem; Nur bei selbständiger Einbringung durch den abrechnenden Arzt..

GOÄ-Nummer 410: Eigenständige Sonographie eines Organs/Körperregions.

GOÄ-Nummer 420: Sonographie eines weiteren Organs.

GOÄ-Nummer 401: Duplex-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Drüse/Gangsystem

Kontrastmittel

sonographische Zielregion

Duplex falls erfolgt

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.