Mehrorgan-Sonographie mit eigenständiger ultraschallgesteuerter Organbiopsie

Radiologie · Interventionelle Sonographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Sonographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 315
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 401, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Mehrorgan-Sonographie mit eigenständiger ultraschallgesteuerter Organbiopsie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt und charakterisiert Zell- oder Gewebematerial, um Entität, Dignität, Herkunft und gegebenenfalls therapieentscheidende Marker festzulegen. Die Bildgebung umfasst mehrorgan-Sonographie mit eigenständiger ultraschallgesteuerter Organbiopsie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei einer Läsion oder Erkrankung, deren Diagnose, Klassifikation oder Therapieentscheidung eine repräsentative morphologische beziehungsweise molekulare Sicherung benötigt. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Mehrorgan-Sonographie mit eigenständiger ultraschallgesteuerter Organbiopsie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie des ersten Organs
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativSonographie weiterer Organe
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag
GOÄ-Nr. 315KernpositionPunktion eines Organs zur Gewebe-/Materialgewinnung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 3

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 410: Sonographie des ersten Organs.

GOÄ-Nummer 420: Sonographie weiterer Organe.

GOÄ-Nummer 401: Duplex-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 315: Punktion eines Organs zur Gewebe-/Materialgewinnung.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

diagnostisch vollständig untersuchte Organe

Punktionsorgan

Nadelweg

Probenzahl

Komplikationen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.