Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichKehlkopf und Tracheostoma
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ in Betracht?

Für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELE als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ stehen Trachealkanüle, Kanülenwechsel, Tracheostoma, Dekanülierung, Kanüle entfernen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELEKernpositionWechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle – analog Nr. 1529
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur bei eigenständigem pathologischem Wundbefund, nicht bei routinemäßiger Stomapflege.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Untersuchung.

GOÄ A1529-TRACHEALKANUELE

Kernposition der Kombination

Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle – analog Nr. 1529

Analog bewertet zu: 1529
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem pathologischem Wundbefund, nicht bei routinemäßiger Stomapflege.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Art und Größe der Kanüle
Indikation
Stomabefund
Komplikationen
Atemwegssicherung

Wie grenzt sich „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Beidseitige Tonsillektomie – operative Zielleistung“ sowie „Wechsel eines Paukenröhrchens – mikroskopisch kontrolliert“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Trachealkanüle, Kanülenwechsel, Tracheostoma, Dekanülierung

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELE: Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle – analog Nr. 1529

Art und Größe der Kanüle

Indikation

Stomabefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELE (Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle – analog Nr. 1529). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ führt die Kette GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELE als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Beidseitige Tonsillektomie – operative Zielleistung“ sowie „Wechsel eines Paukenröhrchens – mikroskopisch kontrolliert“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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