Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle

HNO-Heilkunde · Kehlkopf und Tracheostoma

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichKehlkopf und Tracheostoma
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2006
GOÄ-Abrechnung für Tracheostoma – Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert beim Wechsel einer Trachealkanüle den Atemweg, erhält die Stomafunktion und prüft Kanülenlage, Sekret und lokale Komplikationen. Die Behandlung umfasst wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle.

Wann ist sie anwendbar?

Bei vorhandenem Tracheostoma und fälligem beziehungsweise medizinisch notwendigem Wechsel oder Entfernen; Atemwegsrisiko, Kanülentyp und Notfallbereitschaft müssen berücksichtigt werden. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger Untersuchung.
GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELEKernpositionWechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle – analog Nr. 1529
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer infizierten oder nicht primär heilenden Wunde. Nur bei eigenständigem pathologischem Wundbefund, nicht bei routinemäßiger Stomapflege.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1529-TRACHEALKANUELE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1529

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Beidseitige Tonsillektomie – operative Zielleistung“ sowie „Wechsel eines Paukenröhrchens – mikroskopisch kontrolliert“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. A1529-TRACHEALKANUELE: Wechsel, Einbringen oder Entfernen einer Trachealkanüle – analog Nr. 1529

Art und Größe der Kanüle

Indikation

Stomabefund

Komplikationen

Atemwegssicherung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.