Gelenksonographie mit 3D-/4D-Verfahren und gezielter Injektion

Radiologie · Interventionelle Sonographie – Bewegungsapparat

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Sonographie – Bewegungsapparat
KernpositionenGOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 255
GOÄ-Abrechnung für Gelenksonographie mit 3D-/4D-Verfahren und gezielter Injektion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verknüpft klinischen Gelenkbefund mit sonographisch sichtbarer Synovitis, Erguss oder Sehnenpathologie und führt nur bei passendem Ziel eine Punktion beziehungsweise Injektion durch. Die Behandlung umfasst gelenksonographie mit 3D-/4D-Verfahren und gezielter Injektion.

Wann ist sie anwendbar?

Bei lokalisierter Gelenk- oder Sehnenbeschwerde mit diagnostischer Konsequenz; 3D-/4D-Zusatz, Punktion und Arzneimittelgabe benötigen jeweils einen eigenständigen Befundbezug. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Gelenksonographie mit 3D-/4D-Verfahren und gezielter Injektion.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie eines Gelenks als Funktionseinheit
GOÄ-Nr. A5121-3D4D-SONOBedingt / alternativ3D-/4D-Sonographie-Zuschlag, analog Nr. 5121. Nur bei von der BÄK-Empfehlung erfasstem Knie-/Hüft- bzw. Ellbogen-/Sprung-/Hand-/Tarsalgelenk und medizinischer Begründung.
GOÄ-Nr. 255KernpositionIntraartikuläre oder perineurale Injektion
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativSonographie eines weiteren Organs/Gelenks
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A5121-3D4D-SONO

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5121
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 3

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 410: Sonographie eines Gelenks als Funktionseinheit.

GOÄ-Nummer A5121-3D4D-SONO: 3D-/4D-Sonographie-Zuschlag, analog Nr. 5121; Nur bei von der BÄK-Empfehlung erfasstem Knie-/Hüft- bzw. Ellbogen-/Sprung-/Hand-/Tarsalgelenk und medizinischer Begründung..

GOÄ-Nummer 255: Intraartikuläre oder perineurale Injektion.

GOÄ-Nummer 420: Sonographie eines weiteren Organs/Gelenks.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Gelenk

Seite

3D-/4D-Begründung

Injektat

Nadelposition

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.