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GOÄ-Ziffer: 1056
Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche – gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals
Einfachsatz
× 1
69.94 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
160.87 €
Höchstsatz
× 3.5
244.81 €
Wichtig:
Neben den Gebührenpositionen 1055 und 1056 ist die intravaginale oder intrazervikale Anwendung von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.

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