GOÄ-Ziffer 1056

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GOÄ – 1056

Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche – gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals
Einfachsatz
× 1
69.94 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
160.87 €
Höchstsatz
× 3.5
244.81 €
Wichtig:
Neben den Gebührenpositionen 1055 und 1056 ist die intravaginale oder intrazervikale Anwendung von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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