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GOÄ-Ziffer 1829
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GOÄ – 1829
Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters)
Einfachsatz
× 1
150.96 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
347.22 €
Höchstsatz
× 3.5
528.37 €
Punktzahl:
2
Ausschlussziffern:
1829aWichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1828: Ureterpyeloskopie – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme/ Steinentfernung
- GOÄ 1829a: Ureterolyse, als selbständige Leistung
- GOÄ 1827: Ureteroskopie mit Harnleiteraufweitung, ggf. Stein- oder Tumorentfernung. Ergänzend zu Nr. 1785, 1786 oder 1787 GOÄ.
- GOÄ 1830: Operative Freilegung einer Niere – gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
- GOÄ 1826: Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
- GOÄ 1831: Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung
