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GOÄ-Ziffer 2159
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GOÄ – 2159
Exartikulation einer Hand oder eines Fußes
Einfachsatz
× 1
53.86 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
123.87 €
Höchstsatz
× 3.5
188.50 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2158: Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe
- GOÄ 2160: Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk
- GOÄ 2157: Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel
- GOÄ 2161: Exartikulation in einem Schultergelenk
- GOÄ 2156: Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
- GOÄ 2162: Exartikulation in einem Hüftgelenk
