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GOÄ-Ziffer 2405
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GOÄ – 2405
Entfernung eines Schleimbeutels
Einfachsatz
× 1
21.57 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
49.60 €
Höchstsatz
× 3.5
75.48 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2404: Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
- GOÄ 2407: Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst – gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln – und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
- GOÄ 2403: Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
- GOÄ 2408: Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla
- GOÄ 2402: Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
- GOÄ 2410: Operation eines Mammatumors
