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GOÄ-Ziffer 2587
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GOÄ – 2587
Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
Einfachsatz
× 1
107.83 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
248.01 €
Höchstsatz
× 3.5
377.41 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2586: End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung
- GOÄ 2588: Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats
- GOÄ 2585: Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
- GOÄ 2589: Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht mit Defektüberbrückung durch autologes Transplantat (ohne die Leistung nach Nummer 2582)
- GOÄ 2584: Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
- GOÄ 2590: Naht eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation und Neurolyse – auch einschließlich der etwa erforderlichen Foraminotomie oder Hemilaminektomie
