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GOÄ-Ziffer 2688
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GOÄ – 2688
Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung
Einfachsatz
× 1
43.72 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
100.55 €
Höchstsatz
× 3.5
153.00 €
Punktzahl:
750
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2687: Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes
- GOÄ 2690: Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte
- GOÄ 2686: Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes
- GOÄ 2691: Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis
- GOÄ 2685: Reposition eines Zahnes
- GOÄ 2692: Operative Reposition und Fixation eines Kieferbruchs im Mittelgesichtsbereich (ggf. Jochbein- und/oder Nasenbeinbruch) pro Kieferhälfte.
