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GOÄ-Ziffer 426
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GOÄ – 426
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
Einfachsatz
× 1
29.73 €
Regelhöchstsatz
× 1.15
34.19 €
Höchstsatz
× 1.3
38.64 €
Punktzahl:
510
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
Die untersuchten Parameter müssen auf der Rechnung aufgeführt werden.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 425: Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
- GOÄ 427: Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
- GOÄ 424: Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren)
- GOÄ 428: Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
- GOÄ 423: Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 422
- GOÄ 429: Wiederbelebungsversuch – einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation
