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GOÄ-Ziffer 447
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GOÄ – 447
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
Einfachsatz
× 1
37.89 €
Regelhöchstsatz
× 1
37.89 €
Höchstsatz
-
Punktzahl:
650
Ausschlussziffern:
446Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 446: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind
- GOÄ 448: Beobachtung/Betreuung d. Patienten >2h nach amb. OP/Narkose bis zur Transportfähigkeit.
- GOÄ 445: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
- GOÄ 449: Beobachtung/Betreuung eines Patienten >4h nach amb. OP/Narkose bis zur Transportfähigkeit.
- GOÄ 444: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
- GOÄ 450: Rauschnarkose – auch mit Lachgas
