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GOÄ-Ziffer 4717
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GOÄ – 4717
Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z.B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium
Einfachsatz
× 1
6.99 €
Regelhöchstsatz
× 1.15
8.04 €
Höchstsatz
× 1.3
9.09 €
Punktzahl:
120
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
Je Pilz ist Gebührenposition 4717 höchstens dreimal berechnungsfähig.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 4716: Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf aufwendigeren Nährmedien (z.B. Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je Nährmedium
- GOÄ 4720: Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz
- GOÄ 4715: Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch Anoder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z.B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium
- GOÄ 4721: Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz
- GOÄ 4713: Pilzantigen-Nachweis im Nativmaterial (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay), ggf. mit Doppelbestimmung und Bezugskurve, je Untersuchung.
- GOÄ 4722: Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze – einschließlich Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung) -, je Untersuchung
