GOÄ-Ziffer A1413

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GOÄ – A1413

Videonystagmographie / Videokopfimpulstest, analog Nr. 1413 GOÄ
Einfachsatz
× 1
15.45 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
35.53 €
Höchstsatz
× 3.5
54.06 €
Punktzahl:
265
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -
Wichtig:
Werden Videokopfimpulstest und Videonystagmographie in derselben Sitzung erbracht, rechtfertigt der hierdurch entstehende zusätzliche Zeitaufwand ein Überschreiten der Begründungsschwelle nach § 5 Abs. 2 GOÄ, gegebenenfalls bis zur maximalen Ausschöpfung des Gebührenrahmens.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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