GOÄ-Ziffer A383

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GOÄ – A383

Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung, analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz
Einfachsatz
× 1
1.75 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
4.02 €
Höchstsatz
-
Punktzahl:
30
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -
Wichtig:
-
Was sollte ich beachten?
Besondere Hinweise
Die Abrechnung der COVID-19-Pandemie-Hygienepauschale nach GOÄ-Nr. 383 analog (A383) als Hygienepauschale zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Eine Abrechnung von Behandlungen nach dem 31.03.2022 ist demnach nicht mehr denkbar. Die GOÄ-Nr. 383 analog (A383) konnte im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 berechnet werden und hat die zuvor gültige GOÄ-Nr. 245 analog (A245) abgelöst; die für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Zeitraum 09.04.2020 bis 31.12.2021 berechnet werden konnte.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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