GOÄ-Ziffer A5298

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GOÄ – A5298

Videoendoskopie-Zuschlag für flexible digitale Endoskopie, ggf. mit Bildverarbeitung/Aufzeichnung pro Sitzung, analog Nr. 5298 GOÄ.
Einfachsatz
× 1
Regelhöchstsatz
× 1.8
Höchstsatz
× 2.5
Punktzahl:
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -
Wichtig:
Der analoge Zuschlag nach Nr. 5298 GOÄ ist neben Gebührenpositionen für endoskopische Leistungen nur berechnungsfähig, wenn statt eines flexiblen Glasfiberendoskops ein digitales Bilderzeugungs- beziehungsweise -verarbeitungssystem mit Videochip anstelle konventioneller Lichtoptik verwendet wird. Das bloße Aufsetzen einer Videokamera auf ein konventionelles Glasfiberendoskop zur Monitorübertragung beziehungsweise Videoaufzeichnung begründet keinen Zuschlag.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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