Becken- und Beingefäße – Angiographie in Großkassetten-Technik
Radiologie · Angiographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Kartiert die arterielle Strombahn von Becken und Beinen und lokalisiert relevante Stenosen oder Verschlüsse für Revaskularisations- und Zugangsplanung. Die Bildgebung umfasst angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei symptomatischer peripherer arterieller Verschlusskrankheit oder spezieller Gefäßfrage mit therapeutischer Konsequenz; Untersuchungsumfang folgt Beschwerden und Vorbildgebung. Erforderliche Kernleistung: Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5313 | Kernposition | Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung. Nicht neben Nrn. 5300 bis 5312 sowie 5315 bis 5339 berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5313: Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung; Nicht neben Nrn. 5300 bis 5312 sowie 5315 bis 5339 berechnungsfähig..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
Technik
Gefäßgebiet
Indikation
Befund
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
