Welche GOÄ-Ziffern sind für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ in Betracht?
Für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 375 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 377 und GOÄ-Nr. 250 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ stehen HPV, HPV-Impfung, Impfberatung, Gardasil, Zervixkarzinomprävention. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung; Nr. 3 nur statt Nr. 1 bei mehr als zehn Minuten und zulässiger Kombination. |
| GOÄ-Nr. 3 | Bedingt / alternativ | Eingehende Beratung über mehr als 10 Minuten; nur in zulässiger Kombination. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung, wenn medizinisch erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige Untersuchung der weiblichen Genitalorgane einschließlich der nach Leistungslegende erforderlichen Bestandteile. |
| GOÄ-Nr. 375 | Kernposition | Parenterale Schutzimpfung einschließlich Dokumentation. |
| GOÄ-Nr. 377 | Bedingt / alternativ | Nur für eine weitere Impfung in derselben Sitzung zusätzlich zu Nr. 375. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation. |
| GOÄ-Nr. 70 | Bedingt / alternativ | Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Impfstoff nur als zulässige tatsächlich entstandene Auslage, sofern nicht anderweitig bezogen/abgerechnet. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung; Nr. 3 nur statt Nr. 1 bei mehr als zehn Minuten und zulässiger Kombination.
Bedingte oder alternative Position
Eingehende Beratung über mehr als 10 Minuten; nur in zulässiger Kombination.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung, wenn medizinisch erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Vollständige Untersuchung der weiblichen Genitalorgane einschließlich der nach Leistungslegende erforderlichen Bestandteile.
Kernposition der Kombination
Parenterale Schutzimpfung einschließlich Dokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Nur für eine weitere Impfung in derselben Sitzung zusätzlich zu Nr. 375.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme nur bei eigenständiger medizinischer Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Kurze Bescheinigung nur bei eigenständigem Auftrag.
Bedingte oder alternative Position
Impfstoff nur als zulässige tatsächlich entstandene Auslage, sofern nicht anderweitig bezogen/abgerechnet.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ sowie „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: HPV, HPV-Impfung, Impfberatung, Gardasil
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung; Nr. 3 nur statt Nr. 1 bei mehr als zehn Minuten und zulässiger Kombination.
GOÄ-Nr. 375: Parenterale Schutzimpfung einschließlich Dokumentation.
Impfanamnese und Indikation
Aufklärung, Einwilligung, Impfstoff, Charge, Dosis, Applikationsort und Datum
gegebenenfalls vollständiger Untersuchungsbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung; Nr. 3 nur statt Nr. 1 bei mehr als zehn Minuten und zulässiger Kombination); GOÄ-Nr. 375 (Parenterale Schutzimpfung einschließlich Dokumentation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3 gilt zusätzlich: Eingehende Beratung über mehr als 10 Minuten; nur in zulässiger Kombination. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Impfstoff nur als zulässige tatsächlich entstandene Auslage, sofern nicht anderweitig bezogen/abgerechnet.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eingehende Beratung über mehr als 10 Minuten; nur in zulässiger Kombination.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung
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Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie
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Notfallkontrazeption nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Schwangerschafts- und STI-Abklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 375. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „HPV-Impfberatung mit gynäkologischer Untersuchung, Impfleistung und gegebenenfalls weiterer Impfung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hormonelle Kontrazeption – Erstanamnese oder Risikokontrolle mit gynäkologischer, Mamma- und Laborabklärung“ sowie „Komplexe Entfernung eines Intrauterinpessars mit Ultraschall und gegebenenfalls Hysteroskopie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
