Eigenständig berechenbare ZVK-Anlage

Abrechnungshinweise für Nephrologie

AbrechnungsfallEigenständig berechenbare ZVK-Anlage mit Lokalanästhesie außerhalb einer Dialysebetreuung
FachgruppeNephrologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 260 und GOÄ-Nr. 490
GOÄ-Abrechnung für Eigenständig berechenbare ZVK-Anlage mit Lokalanästhesie außerhalb einer Dialysebetreuung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schafft einen zentralvenösen Zugang für medizinisch notwendige Infusions-, Mess- oder Dialysezwecke und kontrolliert die sichere Katheterlage. Die Behandlung umfasst anlage eines zentralen Venenkatheters mit gesondert erbrachter Lokalanästhesie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei begründetem Bedarf eines zentralen Zugangs außerhalb einer bereits eingeschlossenen Dialyseleistung; Punktionsstelle, sterile Anlage, Lagekontrolle und Komplikationen sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistungen: Anlage eines zentralen Venenkatheters mit gesondert erbrachter Lokalanästhesie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 260KernpositionLegen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation. Nur Legen eines zentralvenösen Katheters mit Fixation; kein Ansatz für einen peripheren venösen Zugang. Nicht zusätzlich als Bestandteil einer anderen Katheterleistung. Dialysebedingter Ansatz neben Nr. 790–793 ausgeschlossen. Nur bei eigenständig berechenbarer Katheteranlage ohne Abgeltung durch eine Dialyse- oder andere Komplexleistung. Zeitliche Anlage vor der Dialyse hebt einen ursächlichen Dialysebezug nicht auf; insbesondere keine automatische Zusatzkette für den Shaldonkatheter.
GOÄ-Nr. 490KernpositionInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie; nicht bei bereits eingeschlossenem Anästhesieverfahren.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut.
GOÄ-Nr. 3605Bedingt / alternativPartielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Einfachbestimmung. Material: Citratplasma.
GOÄ-Nr. 3607Bedingt / alternativThromboplastinzeit (TPZ, Quickwert), Einfachbestimmung. Material: Citratplasma.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 260: Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation; Nur Legen eines zentralvenösen Katheters mit Fixation; kein Ansatz für einen peripheren venösen Zugang. Nicht zusätzlich als Bestandteil einer anderen Katheterleistung. Dialysebedingter Ansatz neben Nr. 790–793 ausgeschlossen. Nur bei eigenständig berechenbarer Katheteranlage ohne Abgeltung durch eine Dialyse- oder andere Komplexleistung. Zeitliche Anlage vor der Dialyse hebt einen ursächlichen Dialysebezug nicht auf; insbesondere keine automatische Zusatzkette für den Shaldonkatheter..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie; nicht bei bereits eingeschlossenem Anästhesieverfahren..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich symptombezogener körperlicher Untersuchung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut..

GOÄ-Nummer 3605: Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Einfachbestimmung; Material: Citratplasma..

GOÄ-Nummer 3607: Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert), Einfachbestimmung; Material: Citratplasma..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.