Mehrregionen-Röntgen bei Trauma – Thorax, Becken und große Extremität/Gelenk
Radiologie · Konventionelle Radiologie – Trauma

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst bei Trauma mehrere klinisch betroffene Regionen projektionsradiografisch und sucht gezielt nach Fraktur, Fehlstellung sowie thorakaler Begleitverletzung. Die Bildgebung umfasst großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen und Thoraxübersicht in mehreren Ebenen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei entsprechendem Unfallmechanismus und regionalem klinischem Befund; jede dargestellte Region und Projektion benötigt eine eigenständige Fragestellung, unnötige Mehrfachaufnahmen sind zu vermeiden. Erforderliche Kernleistungen: Großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen und Thoraxübersicht in mehreren Ebenen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5137 | Kernposition | Thoraxübersicht in mehreren Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5040 | Kernposition | Beckenübersicht |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) |
| GOÄ-Nr. 5120 | Bedingt / alternativ | Rippen/Scapula/Sternum |
| GOÄ-Nr. 5121 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu Nr. 5120 |
| GOÄ-Nr. 5298 | Bedingt / alternativ | Digitalradiographie-Zuschlag |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5137: Thoraxübersicht in mehreren Ebenen.
GOÄ-Nummer 5040: Beckenübersicht.
GOÄ-Nummer 5030: Großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen.
GOÄ-Nummer 5031: Ergänzende Ebene(n).
GOÄ-Nummer 5120: Rippen/Scapula/Sternum.
GOÄ-Nummer 5121: Ergänzende Ebene(n) zu Nr. 5120.
GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
jede eigenständige Region
Seite
Projektionen
rechtfertigende Indikation je Region
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
