Mehrregionen-Röntgen bei Trauma – Thorax, Becken und große Extremität/Gelenk

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Trauma

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Trauma
GOÄ-Abrechnung für Mehrregionen-Röntgen bei Trauma – Thorax, Becken und große Extremität/Gelenk

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst bei Trauma mehrere klinisch betroffene Regionen projektionsradiografisch und sucht gezielt nach Fraktur, Fehlstellung sowie thorakaler Begleitverletzung. Die Bildgebung umfasst großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen und Thoraxübersicht in mehreren Ebenen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei entsprechendem Unfallmechanismus und regionalem klinischem Befund; jede dargestellte Region und Projektion benötigt eine eigenständige Fragestellung, unnötige Mehrfachaufnahmen sind zu vermeiden. Erforderliche Kernleistungen: Großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen und Thoraxübersicht in mehreren Ebenen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5137KernpositionThoraxübersicht in mehreren Ebenen
GOÄ-Nr. 5040KernpositionBeckenübersicht
GOÄ-Nr. 5030KernpositionGroßer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n)
GOÄ-Nr. 5120Bedingt / alternativRippen/Scapula/Sternum
GOÄ-Nr. 5121Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu Nr. 5120
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5030

Kernposition der Kombination

Wiederholbar: Ja

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5137: Thoraxübersicht in mehreren Ebenen.

GOÄ-Nummer 5040: Beckenübersicht.

GOÄ-Nummer 5030: Großer Skelettabschnitt/großes Gelenk in zwei Ebenen.

GOÄ-Nummer 5031: Ergänzende Ebene(n).

GOÄ-Nummer 5120: Rippen/Scapula/Sternum.

GOÄ-Nummer 5121: Ergänzende Ebene(n) zu Nr. 5120.

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

jede eigenständige Region

Seite

Projektionen

rechtfertigende Indikation je Region

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.