Schulter/Schulterblatt und Rippen – kombinierte Traumadiagnostik

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Trauma

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Trauma
KernpositionenGOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5120
GOÄ-Abrechnung für Schulter/Schulterblatt und Rippen – kombinierte Traumadiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst bei Trauma mehrere klinisch betroffene Regionen projektionsradiografisch und sucht gezielt nach Fraktur, Fehlstellung sowie thorakaler Begleitverletzung. Die Abklärung umfasst kombinierte Traumadiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei entsprechendem Unfallmechanismus und regionalem klinischem Befund; jede dargestellte Region und Projektion benötigt eine eigenständige Fragestellung, unnötige Mehrfachaufnahmen sind zu vermeiden. Erforderliche Kernleistungen: Kombinierte Traumadiagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5030KernpositionRöntgenuntersuchung des Schultergelenks oder Schlüsselbeins in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zur Nr. 5030
GOÄ-Nr. 5120KernpositionRöntgenuntersuchung von Schulterblatt oder Rippen einer Thoraxhälfte
GOÄ-Nr. 5121Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zur Nr. 5120
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5030: Röntgenuntersuchung des Schultergelenks oder Schlüsselbeins in zwei Ebenen.

GOÄ-Nummer 5031: Ergänzende Ebene(n) zur Nr. 5030.

GOÄ-Nummer 5120: Röntgenuntersuchung von Schulterblatt oder Rippen einer Thoraxhälfte.

GOÄ-Nummer 5121: Ergänzende Ebene(n) zur Nr. 5120.

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

jede eigenständig untersuchte Region

Seite

Projektionen

Traumamechanismus

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.