Thorax plus Rippen – kombinierte Traumadiagnostik

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Trauma

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Trauma
KernpositionenGOÄ-Nr. 5137 und GOÄ-Nr. 5120
GOÄ-Abrechnung für Thorax plus Rippen – kombinierte Traumadiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst bei Trauma mehrere klinisch betroffene Regionen projektionsradiografisch und sucht gezielt nach Fraktur, Fehlstellung sowie thorakaler Begleitverletzung. Die Abklärung umfasst rippen einer Thoraxhälfte und Gezielte Teilaufnahme des Thorax.

Wann ist sie anwendbar?

Bei entsprechendem Unfallmechanismus und regionalem klinischem Befund; jede dargestellte Region und Projektion benötigt eine eigenständige Fragestellung, unnötige Mehrfachaufnahmen sind zu vermeiden. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Rippen einer Thoraxhälfte und Gezielte Teilaufnahme des Thorax.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5137KernpositionThoraxübersicht in mehreren Ebenen
GOÄ-Nr. 5120KernpositionRippen einer Thoraxhälfte
GOÄ-Nr. 5121Bedingt / alternativErgänzende Rippenprojektion(en)
GOÄ-Nr. 5139Bedingt / alternativGezielte Teilaufnahme des Thorax. Nur bei eigenständiger Zusatzindikation; Nebeneinanderberechnung begründen.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5137: Thoraxübersicht in mehreren Ebenen.

GOÄ-Nummer 5120: Rippen einer Thoraxhälfte.

GOÄ-Nummer 5121: Ergänzende Rippenprojektion(en).

GOÄ-Nummer 5139: Gezielte Teilaufnahme des Thorax; Nur bei eigenständiger Zusatzindikation; Nebeneinanderberechnung begründen..

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Thoraxprojektionen

Rippenseite

Zusatzindikation für 5139

Befund

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.