Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichSchwangerschaft und Pränataldiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 22
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ in Betracht?

Für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 22 als Kernposition. GOÄ-Nr. 90, GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ stehen Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbruch, Indikation, Konfliktberatung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 22KernpositionEingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 90Bedingt / alternativSchriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 3529Bedingt / alternativQualitativer Schwangerschaftstest.
GOÄ-Nr. 4024Bedingt / alternativQuantitatives hCG.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUterussonographie zur Schwangerschaftslokalisation/-datierung.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung, sofern zulässig neben Nr. 22 und tatsächlich erbracht.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige gynäkologische Untersuchung, sofern zulässig und tatsächlich erbracht.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Befundbericht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 22

Kernposition der Kombination

Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende.

GOÄ 90

Bedingte oder alternative Position

Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.

GOÄ 3529

Bedingte oder alternative Position

Qualitativer Schwangerschaftstest.

Abrechnungsalternative: hcg_method
GOÄ 4024

Bedingte oder alternative Position

Quantitatives hCG.

Abrechnungsalternative: hcg_method
GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Uterussonographie zur Schwangerschaftslokalisation/-datierung.

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung, sofern zulässig neben Nr. 22 und tatsächlich erbracht.

Abrechnungsalternative: clinical_examination
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Vollständige gynäkologische Untersuchung, sofern zulässig und tatsächlich erbracht.

Abrechnungsalternative: clinical_examination
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“?

Hinweise zur Kombination

Rechtliche Voraussetzungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und die konkrete Leistungslegende zusätzlich prüfen.
Nr. 22/90 nicht durch automatisches Keyword-Matching ohne menschliche Freigabe ansetzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Beratungsinhalt, Dauer und psychosoziale Situation
Schwangerschaftsnachweis und -alter
sonographischer Befund
medizinische Indikationsgrundlage
schriftliche Feststellung/Adressat

Grund für manuelle Prüfung

Besondere gesetzliche und ethische Voraussetzungen; zwingende manuelle Prüfung.

Wie grenzt sich „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbruch, Indikation, Konfliktberatung

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 22: Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende.

Beratungsinhalt, Dauer und psychosoziale Situation

Schwangerschaftsnachweis und -alter

sonographischer Befund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 22 (Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 90 gilt zusätzlich: Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 90 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.


3.

Prüfpunkt 3

Eine Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird übergangen: Besondere gesetzliche und ethische Voraussetzungen; zwingende manuelle Prüfung.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 22 als Kernposition. GOÄ-Nr. 90, GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 22. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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