Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ in Betracht?
Für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 22 als Kernposition. GOÄ-Nr. 90, GOÄ-Nr. 3529, GOÄ-Nr. 4024, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ stehen Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbruch, Indikation, Konfliktberatung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 22 | Kernposition | Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 90 | Bedingt / alternativ | Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende. |
| GOÄ-Nr. 3529 | Bedingt / alternativ | Qualitativer Schwangerschaftstest. |
| GOÄ-Nr. 4024 | Bedingt / alternativ | Quantitatives hCG. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Uterussonographie zur Schwangerschaftslokalisation/-datierung. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GO Ä-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung, sofern zulässig neben Nr. 22 und tatsächlich erbracht. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige gynäkologische Untersuchung, sofern zulässig und tatsächlich erbracht. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Befundbericht. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende.
Bedingte oder alternative Position
Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.
Bedingte oder alternative Position
Qualitativer Schwangerschaftstest.
Bedingte oder alternative Position
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
Uterussonographie zur Schwangerschaftslokalisation/-datierung.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Symptombezogene Untersuchung, sofern zulässig neben Nr. 22 und tatsächlich erbracht.
Bedingte oder alternative Position
Vollständige gynäkologische Untersuchung, sofern zulässig und tatsächlich erbracht.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Befundbericht.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Grund für manuelle Prüfung
Wie grenzt sich „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schwangerschaftskonflikt, Schwangerschaftsabbruch, Indikation, Konfliktberatung
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 22: Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende.
Beratungsinhalt, Dauer und psychosoziale Situation
Schwangerschaftsnachweis und -alter
sonographischer Befund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 22 (Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall nach Leistungslegende). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 90 gilt zusätzlich: Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 90 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Schriftliche Feststellung einer Indikation bei vollständiger Leistungslegende.
3.
Prüfpunkt 3
Eine Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird übergangen: Besondere gesetzliche und ethische Voraussetzungen; zwingende manuelle Prüfung.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Fehlgeburt/Missed Abortion mit Ultraschall, Labor und konservativer oder operativer Versorgung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 22. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schwangerschaftskonflikt mit Beratung, medizinischer Abklärung und schriftlicher Indikationsfeststellung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Postpartale Blutung oder Infektion mit Sonographie, Labor, Tamponade und Wundbehandlung“ sowie „Blutung in der Frühschwangerschaft mit Ultraschall, hCG-Verlauf und Anämieabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
