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GOÄ-Ziffer 1472
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GOÄ – 1472
Anbohrung der Stirnhöhle von außen
Einfachsatz
× 1
12.94 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
29.76 €
Höchstsatz
× 3.5
45.29 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1471: Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen – vom Naseninnern aus
- GOÄ 1473: Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen
- GOÄ 1470: Keil- oder Siebbeinzellen-Operation von der Nase aus, ggf. mit teilweiser/vollständiger Nasenmuschel- oder Nasenscheidewand-Abtragung.
- GOÄ 1478: Sondierung und/oder Bougierung der Stirnhöhle vom Naseninnern aus – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln
- GOÄ 1469: Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
- GOÄ 1479: Ausspülung von Kiefer-, Keil- u. Stirnhöhle(n) von innen, ggf. mit Medikamenten.
