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GOÄ-Ziffer 1473
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GOÄ – 1473
Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen
Einfachsatz
× 1
129.40 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
297.61 €
Höchstsatz
× 3.5
452.89 €
Punktzahl:
2
Ausschlussziffern:
1485Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 1472: Anbohrung der Stirnhöhle von außen
- GOÄ 1478: Sondierung und/oder Bougierung der Stirnhöhle vom Naseninnern aus – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln
- GOÄ 1471: Operative Eröffnung der Stirnhöhle – gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen – vom Naseninnern aus
- GOÄ 1479: Ausspülung von Kiefer-, Keil- u. Stirnhöhle(n) von innen, ggf. mit Medikamenten.
- GOÄ 1470: Keil- oder Siebbeinzellen-Operation von der Nase aus, ggf. mit teilweiser/vollständiger Nasenmuschel- oder Nasenscheidewand-Abtragung.
- GOÄ 1480: Absaugen der Nebenhöhlen
