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GOÄ-Ziffer 2358
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GOÄ – 2358
Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
Einfachsatz
× 1
122.40 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
281.53 €
Höchstsatz
× 3.5
428.41 €
Punktzahl:
2
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2357: Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation
- GOÄ 2380: Überpflanzung von Epidermisstücken
- GOÄ 2356: Operative Stabilisierung/Korrektur von Pseudarthrose/Fehlbruch nach Osteotomie mit Nagelung, Verschraubung, Platten/Spanner. Zusätzliches Einpflanzen von Knochenspan möglich.
- GOÄ 2381: Einfache Hautlappenplastik
- GOÄ 2355: Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs
- GOÄ 2382: Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
