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GOÄ-Ziffer 2356
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GOÄ – 2356
Operative Stabilisierung/Korrektur von Pseudarthrose/Fehlbruch nach Osteotomie mit Nagelung, Verschraubung, Platten/Spanner. Zusätzliches Einpflanzen von Knochenspan möglich.
Einfachsatz
× 1
86.27 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
198.41 €
Höchstsatz
× 3.5
301.93 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2355: Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs
- GOÄ 2357: Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation
- GOÄ 2354: Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen
- GOÄ 2358: Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
- GOÄ 2353: Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen
- GOÄ 2380: Überpflanzung von Epidermisstücken
