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GOÄ-Ziffer 2255
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GOÄ – 2255
Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
Einfachsatz
× 1
86.27 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
198.41 €
Höchstsatz
× 3.5
301.93 €
Punktzahl:
1
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2254: Implantation von Knochen
- GOÄ 2256: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
- GOÄ 2253: Knochenspanentnahme
- GOÄ 2257: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
- GOÄ 2252: Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese
- GOÄ 2258: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
