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GOÄ-Ziffer 2258
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GOÄ – 2258
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
Einfachsatz
× 1
69.94 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
160.87 €
Höchstsatz
× 3.5
244.81 €
Punktzahl:
1
Ausschlussziffern:
2126Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2257: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
- GOÄ 2259: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
- GOÄ 2256: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
- GOÄ 2260: Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich Osteosynthese
- GOÄ 2255: Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
- GOÄ 2263: Resektion eines kleinen Knochens – auch einschließlich eines benachbarten Gelenkanteils – mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation)
