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GOÄ-Ziffer 2256
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GOÄ – 2256
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
Einfachsatz
× 1
26.99 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
62.07 €
Höchstsatz
× 3.5
94.45 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2255: Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
- GOÄ 2257: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
- GOÄ 2254: Implantation von Knochen
- GOÄ 2258: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
- GOÄ 2253: Knochenspanentnahme
- GOÄ 2259: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
